Alte Anschlüsse, verwaiste Lizenzen und vergessene SIM-Karten kosten still und leise Geld.
Kurz gesagt
Starten Sie mit einer Inventur aller Verträge. Kündigen Sie ungenutzte Anschlüsse, Lizenzen und SIM-Karten, passen Sie Tarife an die Nutzung an und prüfen Sie Rechnungen regelmäßig. Ein Vertragsregister mit Kündigungsfristen verhindert stille Verlängerungen.
Der erste Schritt: ein Vertragsregister
Die Telefonkosten verteilen sich meist auf fünf bis zehn Verträge bei verschiedenen Anbietern. Legen Sie eine Tabelle an, mit Anbieter, Leistung, Monatsbetrag, Kündigungsfrist und nächstem Kündigungstermin. Tragen Sie die Termine drei Monate im Voraus in einen gemeinsamen Kalender ein, nicht in das Postfach einer Person. Die Bestandsaufnahme ist wichtig, weil nur sie zeigt, was wirklich gebraucht wird. Eine Inventur findet oft sofort Einsparungen.
Die schnellsten Hebel
- Ungenutzte Anschlüsse: Prüfen Sie vorher, ob Aufzugsnotruf, Alarm oder EC-Terminal noch daran hängen. Rufnummern nur umleiten oder portieren, nicht einfach aufgeben.
- Verwaiste Lizenzen: Gleichen Sie die Nutzerliste der Anlage mit der Personalliste ab. Placetel nennt etwa Lizenzstufen zwischen 6,90 und 16,90 Euro pro Nutzer und Monat.
- Tarife an die Nutzung anpassen: Der nächsthöhere Placetel-Tarif mit Festnetz- und Mobilfunk-Flatrate kostet laut Preisseite drei Euro pro Nutzer und Monat mehr. Er lohnt sich ab rund 30 Mobilfunkminuten pro Nutzer und Monat. Grundlage sind drei Monate Verbindungsdaten.
- Rechnungen prüfen: Typische Fehler sind längst gekündigte Optionen und Aktionspreise, die stillschweigend steigen.
Was Verträge zu Kündigung und Beanstandung regeln
Viele Regeln im Telekommunikationsgesetz schützen Verbraucher. Nicht jeder Vertrag ist aber ein TK-Vertrag. Wartungsverträge, Anlagenmiete und Softwarelizenzen fallen nicht darunter.
- Stillschweigend verlängerte Anschluss-, SIP-Trunk- und Mobilfunkverträge sind nach § 56 Abs. 3 TKG mit einem Monat Frist kündbar.
- Kleine Unternehmen können nach § 71 Abs. 3 TKG auf Schutzregeln verzichten. Lesen Sie Verzichtserklärungen im Auftragsformular genau.
- Rechnungen können Sie nach § 67 TKG innerhalb von acht Wochen beanstanden.
Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Lassen Sie wichtige Fälle fachkundig prüfen. Mehr zu Laufzeiten und Verträgen bietet unsere Vertragsberatung.
Quellen
Häufige Fragen
Gilt die monatliche Kündbarkeit nach Vertragsverlängerung auch für Unternehmen?
Nach dem Wortlaut von § 56 Abs. 3 TKG ja, bei Anschluss, SIP-Trunk oder Mobilfunk. Für Wartungsverträge, Anlagenmiete oder Softwarelizenzen gilt diese Regel nicht, hier sollte eine fachkundige Stelle prüfen.
Lohnt sich eine Flatrate oder ein Minutentarif?
Das hängt vom Gesprächsvolumen ab, vor allem in Mobilfunknetze. Rechnen Sie den Aufpreis der Flatrate mit echten Verbindungsdaten durch, nicht mit Schätzungen.
Wie lange habe ich Zeit, eine falsche Telefonrechnung zu beanstanden?
Nach § 67 TKG können Endnutzer eine Rechnung innerhalb von acht Wochen beanstanden. Dokumentieren Sie die Beanstandung schriftlich und reagieren Sie bei ungewöhnlich hohen Beträgen sofort.