Beim Anbieterwechsel sollen Kunden Sie weiter unter den gewohnten Nummern erreichen, und genau hier scheitert die Portierung oft.
Kurz gesagt
Unternehmen können ihre Rufnummern nach § 59 TKG zum neuen Anbieter mitnehmen, direkte Entgelte dafür darf der Anbieter nicht verlangen. Den Auftrag stellen Sie beim neuen Anbieter, der auch die Kündigung koordiniert. Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein.
Wie läuft eine Portierung ab?
Ihre Nummern ziehen mit, und Ihre Kunden wählen weiter dieselbe Nummer. Ein Fehler im Auftrag kann Sie aber unerreichbar machen. So gehen Sie vor:
- Bestand erfassen: Alle Rufnummern, Blöcke, Faxnummern und Sondernummern auflisten.
- Inhaberdaten übernehmen: exakt aus Vertrag oder Rechnung, inklusive Rechtsform und Schreibweise.
- Neuen Anbieter beauftragen: Er kann auf Wunsch auch die Kündigung des alten Vertrags koordinieren.
- Umschalten: Die neue Anlage ist vorher getestet. Die Aktivierung erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag.
Was ist bei Blöcken und Umzug zu beachten?
Ein Rufnummernblock wird in der Regel als Ganzes portiert. Geben Sie Stammnummer, Abfragestelle und den vollständigen Durchwahlbereich an. Teilportierungen sind die Ausnahme und müssen vorher mit beiden Anbietern geklärt werden.
Festnetz- und Mobilfunknummern lassen sich nicht gegenseitig portieren (§ 59 Abs. 5 TKG). Ziehen Sie in ein anderes Ortsnetz, nehmen Sie die Nummer meist nicht mit. Klären Sie das vor dem Umzug.
Was kostet es, und welche Ansprüche gibt es?
Die Mitnahme selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen durch doppelte Grundgebühren, wenn Verträge sich überlappen. Die Vorbereitung dauert oft 2–6 Wochen ab Auftrag.
Dauert eine Unterbrechung länger als einen Arbeitstag, gibt es eine Entschädigung: 10 Euro oder 20 Prozent des monatlichen Entgelts, je nachdem, was höher ist (§ 59 Abs. 4 TKG). Fordern Sie sie schriftlich ein.
Bei großen Rahmenverträgen können andere Regeln gelten (§ 59 Abs. 8 TKG). Das ist keine Rechtsberatung, prüfen Sie Ihre Verträge im Einzelfall.
Quellen
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meinen alten Vertrag selbst kündige?
Das ist riskant, denn endet der Vertrag vor dem Portierungsauftrag, kann die Rufnummer verloren gehen. Gesetzlich können Sie die Mitnahme bis einen Monat nach Vertragsende verlangen.
Kann ich meine Festnetznummer bei einem Umzug mitnehmen?
Nur innerhalb desselben Ortsnetzes. Ortsnetzrufnummern sind an einen Standort gebunden, deshalb ist die Mitnahme in ein anderes Ortsnetz in der Regel nicht möglich.
Wer hilft, wenn die Portierung hängt?
Zuerst der neue Anbieter, denn er steuert den Prozess. Dokumentieren Sie Auftragsdatum, Termine und Ablehnungsgründe schriftlich.