Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe an, erledigt Routine und hat klare Grenzen.
Kurz gesagt
Ein KI-Telefonassistent beantwortet Standardfragen, nimmt Termin- und Rückrufwünsche auf und leitet gezielt weiter. Richtwert: 50 bis 300 € netto im Monat. Seit August 2026 müssen Anrufer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Praxen und Kanzleien prüfen DSGVO und Schweigepflicht.
Was kann der Assistent, und wo scheitert er?
Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe in freier Sprache an. Der Anrufer drückt keine Tasten, sondern sagt, was er will. Das klappt gut bei wiederkehrenden Anliegen:
- Öffnungszeiten, Anfahrt und Unterlagen beantworten
- Name, Rückrufnummer und Anliegen als Nachricht weitergeben
- Termine buchen, sofern der Kalender angebunden ist
- Anrufe übernehmen, wenn alle Leitungen besetzt sind
Schwierig wird es bei komplexer Beratung, Dialekt, Hintergrundgeräuschen und Anrufern, die sofort einen Menschen wollen. Bei Notfallhinweisen muss der Assistent sofort an einen Menschen übergeben oder auf 112 bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 verweisen.
Was kostet er?
Richtwerte aus öffentlichen Preisangaben, Stand Herbst 2026. Konkrete Angebote können deutlich abweichen.
| Paket | Richtwert (netto) |
|---|---|
| Standardfragen und Nachrichtenaufnahme | ca. 35–90 € pro Monat |
| Mit Kalender- oder Softwareanbindung | ca. 90–300 € pro Monat |
| Nutzungsbasiert | ca. 0,10–0,30 € pro Minute oder Gespräch |
Dazu kommt eine einmalige Einrichtung für ca. 0–400 €. Fragen Sie nach Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
Was gilt rechtlich?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-Verordnung. Formal trifft die Pflicht den Anbieter. Sorgen Sie als Betreiber trotzdem für einen klaren KI-Hinweis in der Begrüßung. Bei Praxen und Kanzleien kommen § 203 StGB, die DSGVO und die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 90 BetrVG hinzu.
Das ist nur ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Konzept von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.
Quellen
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 – Transparenzpflichten (artificialintelligenceact.eu)
- KI-Verordnung, Art. 113 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn (artificialintelligenceact.eu)
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen (gesetze-im-internet.de)
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (gesetze-im-internet.de)
- § 90 BetrVG – Unterrichtungs- und Beratungsrechte (gesetze-im-internet.de)
Häufige Fragen
Brauche ich für einen KI-Telefonassistenten eine neue Telefonanlage?
Meist nicht, die Anbindung klappt über Rufumleitung oder SIP-Nebenstelle. Nur sehr alte ISDN-Anlagen ohne SIP-Fähigkeit bereiten Probleme.
Muss der KI-Assistent sich als KI zu erkennen geben?
Ja, spätestens bei der ersten Interaktion muss erkennbar sein, dass Anrufer mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Das gilt seit dem 2. August 2026.
Darf der KI-Telefonassistent Gespräche aufzeichnen?
Unbefugtes Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes kann nach § 201 StGB strafbar sein. Lassen Sie Speicherung und Konzept von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.
